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Fernere Kauf- und Versandbedingungen.
Faktura: (Anzahl der Ausfertigungen siehe anstehend.) (Keine Presskopie) mit genaner Angabe des Inhalts, Materials, des Brutto-, Netto- und Reinnetto-Gewichts eines jeiten Kollo, für jede Warengattung getrennt und für jede Kiste jedesmal zusammenaddiert, sowie die äusseren Dimensionen eines jeden Kollos in Zentimetern, Alle Abzüge, auch Kassaskonto, sind gleich in der Faktora zu kürzen. Das Herkunftsland muss in der Faktura angegeben werden. Falls die Ware im Hamburger Freihafen gelagert hat, muss das betreffende Lager genau angegeben werden.
Unsere Originalmuster sind unbedingt, spätestens zusammen mit der Faktura, in unversehrtem
Zustand zu retournieren.
Anmeldescheine für die Ausfuhr mit vorschriftsmässiger Angabe des Inhalts and statistischer
Gebühr gestempelt, müssen jedem Frachtbrief resp. Ladeschein beigefügt sein. Versand, Kosten, welche in Folge des Versands durch Spediteure entstehen, gelien stets zu Lasten der Verkäufer. Schiffszettel müssen rechtzeitig schriftlich eingefordert werden. Die Ware muss pünktlich zur aufgegebenen Zeit im Verladungshafen eintreffen; anderenfalls steht uns das Recht zu. die Annahme zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Auch sind wir berechtigt, die Order ganz oder teilweise zu anmallieren, bei Aufrechterhaltung unserer Ersatzansprüche. Sollten wir jedoch der Ansicht sein, dass dadurch der sonst entstandene Schaden verkleinert oder vermieden wird, so steht uns anch das Recht zu, auf Erfüllung zu bestehen und trotz der verspäteten Lieferung, ebenso wie bei abweichender Qualität oder sonstigen Differenzen, die Ware an unsere überseeischen Besteller weiterzusenden, in welchem Falle Sie natürlich für etwa entstandenen Schaden ver- antwortlich bleiben. Es bleibt uns überlassen, Ihre Faktura mit einem vorläufigen Einbehalt bis zu 20% zum vereinbarten Zahlungstermin oder erst dann zu bezahlen, wenn wir Bericht über die definitive Übernahme der Ware haben. Zu einer Erklärung, von welchem dieser Rechte wir bei Überschreitung der Lieferzeit Gebrauch machen, sind wir erst auf Anfrage seitens des Verkäufers nach Ablauf der Lieferzeit verpflichtet.
Bei Nichtlieferung oder unvollständiger Lieferung hat uns der Verkäufer den entgangenen Nutzen und nachweislich entstandenen oder entstehenden Schaden, sowie die verauslagtan Spesen zu ersetzen.
Als Ort der Ablieferung im Sinne des § 377 des deutschen H.-G.-B. gilt überseeisches Endziel der Ware. Bei Qualitäts-, Sortiments- oder hulichen Lieferungsdifferenzen sind die Feststel- lungen der am Bestimmungsort usancemässig zu ernennenden Experten für beide Teile- bindend.......... Die Waren brauchen erst nach Verlassen der Zollhäuser am Endziel untersucht zu werden. Unsere Reklamationsfrist aft erst vier Monate nach Ankunft der Waren drüben ab, unter gleichzeitiger Verlängerung der Verjährungsfrist der $$ 477 Absatz 1 and 638 Absatz i des B. G.-B. um den gleichen Zeitraum.
Die Aufmachung der Ware muss, sofern nicht das Gegenteil ausdrücklich vorgeschrieben ist, streng neutral sein, ohne Firma oder Abzeichen. Für alle. Schäden, welche uns oder unseren Abnehmern daraus erwachsen, dass die verwendeten Marken, Zeichen, Etiketten, Muster etc. gegen bestehende Rechte anderer verstossen, dat der Lieferant anfzukommen, sofern nicht die Marken etc. ausdrücklich von uns vorgeschrieben sind.
Fin etwaige bezüglich dieses Geschäftes entstehende Differenzen sind nur die Hamburger Gerichte .
zuständig.
Bestätigungen, die irgend welche Abweichungen von unserem Orderbogen enthalten, müssen von uns schriftlich anerkannt werden, anderenfalls ist allein der Text unseres Onderbogens massgebend. Bei Nichtausführung oder unrichtiger Ausführung unserer Vorschriften haftet der Verkäufer für jeden
daraus entstehenden Schaden, einschliesslich etwaiger Zollstrafen.
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